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Der Jahresbeitrag beträgt bei uns 36 Euro.

Für Auszubildende, Zivildienstleistende, Bundeswehrangehörige im Grundwehrdienst, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Arbeitslose, Ehepartner oder Partner in eheähnlichen Gemeinschaften eines vollzahlenden Mitgliedes beträgt der Beitrag 18 Euro im Jahr.


Finanzordnung Schmöllner Volleyballclub e.V. (SVC)

§ 1 Grundsatz der Sparsamkeit

Die Finanzwirtschaft des Vereins ist sparsam zu führen.

§ 2 Haushaltsplan 

Zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsplan zu veranschlagen und dem Haushaltsabschluss des vergangenen Jahres gegenüberzustellen. Der Haushaltsplan ist nach sachlichen Gesichtspunkten klar zu gliedern.

Die Haushaltsansätze, alle Kalkulationen und notwendige Schätzungen sollen vorsichtig vorgenommen werden. Größere oder außergewöhnliche Posten sind schriftlich zu erläutern. Der Haushaltsplan wird vom Kassenwart im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden nach Beratung und Genehmigung durch den Vorstand der Mitgliederversammlung zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt.

§ 3 Jahresabschluss

Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes nachzuweisen und die Schulden und das Vermögen aufzuführen.

Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet der Kassenwart dem Vorstand über das Ergebnis Bericht. Nach Genehmigung durch den Vorstand erfolgt die Veröffentlichung der Jahresrechnung in der Mitgliederversammlung.

§ 4 Kassenwart

Der Kassenwart verwaltet die zentrale Kassen- und Buchungsstelle. Zahlungen werden vom Kassenwart nur geleistet, wenn sie ordnungsgemäß angewiesen sind.

§ 5 Zahlungsanweisungen

Die Zahlungsanweisung bedürfen der Linksunterschrift des 1. Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Die zweite Unterschrift leistet ein Vorstandsmitglied.

§ 6 Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und grundsätzlich über das Bankkonto des Vereins abzuwickeln.

Belege müssen den Tag der Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck enthalten. Die sachliche Berechtigung der Ausgaben ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Die für Ausführung der Zahlungsanweisungen notwendigen zwei Unterschriften zur Verfügung über das Bankkonto werden vom 1. Vorsitzenden und oder Stellvertreter und einem Vorstandsmitglied geleistet.

§ 7 Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist von jedem Mitglied im 1. Quartal des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36,oo €. Für Auszubildende, Zivildienstleistende, Bundeswehrangehörige im Grundwehrdienst, Kinder und Jugendliche bis vollendetes 18. Lebensjahr, Studenten und Arbeitslose beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 18,00 €. Ehepartner oder Partner in eheähnlichen Gemeinschaften eines vollzahlenden Mitgliedes haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 18,00 € zu entrichten.

§ 8 Inkrafttreten

Die Finanzordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.03.02 rückwirkend zum 01.01.02 in Kraft.

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letzte Änderung 05-Apr-2004